Jetzt gilt‘s: Die EU-Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU ist in Kraft!
Seit heute – 9. Februar 2019 – gilt europaweit die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU. Sie verpflichtet Pharmahersteller auf der Umverpackung verschreibungspflichtiger Medikamente eine individuelle Seriennummer als 2D-Code zur Identifikation aufzubringen sowie einen Manipulationsnachweis, der die Unversehrtheit der Verpackung belegt. Damit soll der illegale Handel mit Medikamentenfälschungen unterbunden werden.